Forschungsprojekt Blindenkurzschrift-Rückübersetzung | |||
![]() |
Ausgehend von der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen entstanden in den letzten Jahren zunehmend
Ländergesetze zur Gleichstellung blinder Menschen. Dies kommt
auch der Blindenschrift als Informations- und
Kommunikationsmedium zugute.
So sagt Artikel 2 der UN-Konvention:
"Im Sinne dieses
Übereinkommens schließt
'Kommunikation' Sprachen, Textdarstellung,
Brailleschrift, taktile Kommunikation … sowie ergänzende
und alternative Formen, Mittel und Formate der Kommunikation,
einschließlich leicht zugänglicher Informations- und
Kommunikationstechnologie, ein"
Eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2001 hat die
Blindenschrift in das Bewusstsein einer breiteren
Bevölkerungsschicht gerückt: die auf dieser EU-Richtlinie
basierende 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes schreibt ab 2007 die
Kennzeichnungspflicht in Blindenschrift auf Verpackungen von
Medikamenten vor.
Immer häufiger sieht man Blindenschrift auch im öffentlichen
Raum, in Aufzügen, auf Handläufen in Bahnhöfen und
Flughäfen, auf Türschildern in öffentlichen
Gebäuden usw.
Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27.
April 2002 möchte eine Benachteiligung von
Menschen mit Behinderungen verhindern und für eine
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sorgen und
Menschen mit Behinderungen eine selbst bestimmte Lebensführung
ermöglichen (§ 1 BGG).
Das Behindertengleichstellungsgesetz mündete in zwei für
blinde Menschen bemerkenswerte Verordnungen:
1. Die "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung"
(BITV)
Letztere bildet die Rechtsgrundlage dafür, dass blinde Menschen
einen Anspruch auf Dokumente in Blindenschrift innerhalb eines
Verwaltungsverfahrens haben.
Die Forderungen des deutschen Blinden- und
Sehbehindertenbundes gehen noch weit über das bisher Erreichte
hinaus, was die sog. "Mainzer Erklärung" deutlich macht.
Sie fordert ein noch weiter gehendes "Recht auf Braille":
In diesem Kontext wird deutlich, welche Bedeutung
einer Blindenschrift-Rückübersetzung zugemessen werden kann,
die bislang für nicht machbar gehalten wurde.
Erstellt: 01.12.2010 17:00 Aktualisiert: 23.01.2023 08:00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert Copyright © 2023 RTFC Service |