Forschungsprojekt Blindenkurzschrift-Rückübersetzung 

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2 Problemstellung

Nicht alle Wörter und Sonderzeichen der Blindenkurzschrift sind zweifelsfrei rückübersetzbar. Während ein menschlicher Leser diese Zweifelsfälle aus dem Kontext heraus auflösen kann, hat der Computer in manchen Fällen ernste Schwierigkeiten. Die deutsche Blindenkurzschrift gilt deshalb in Fachkreisen weithin als "nicht rückübersetzbar".

Folgende Aufgaben gilt es dabei zu lösen:

  1. Die meisten Kürzungen bestehen nicht aus eindeutig rückübersetzbaren Zeichen - etwa Zahlen oder Sonderzeichen, die in Wörtern sonst nicht vorkommen - sondern aus einzelnen Buchstaben bzw. Buchstabenkombinationen, die auch als normale Wortbestandteile auftreten. Diese sind in gekürzten Wörtern nicht generell als Kürzung zu interpretieren.

    Beispiele:

    Die Endungen "-ung" und "-heit" werden mit den einzelnen Buchstaben "u" und "h" dargestellt, und zwar sowohl am Ende eines Wortes als auch mitten im Wort. Eine typische Anwendung dieser Regel finden wir in Wörtern wie "Heizung" und "Heizungsmonteur" oder "Einheit" und "Einheiten".
    Demnach müsste das gekürzte Wort "kuh" (das Tier) mit "Kungheit" übersetzt werden, was offensichtlich falsch ist.

    Weiterhin gibt es zahlreiche zweiformige Kürzungen, wie etwa "zs" für "zusammen", die häufig als Wortbestandteil von Nomen oder Nomenkomposita auftreten. So darf "zs" in Wörtern wie "Salzsäure" oder "Ersatzspur" nicht rückübersetzt werden. In letzterem steht außerdem noch die Zeichenfolge der zweiformigen Kürzung "sp" für "Sprach", die hier ebenfalls nicht rückübersetzt werden darf.

  2. Es gibt unterschiedliche Wörter, die nach der Kürzung zum gleichen Wortbild führen. Diese Wörter können nur aus dem Kontext richtig interpretiert werden.

    Beispiele:

    Die Stadt "Blenheim" und das Wort "Blindenheim" werden in Blindenkurzschrift beide als "blch3m" dargestellt.

    Das Wort "Grabschrift" wird in Blindenkurzschrift als "grab5t" dargestellt, ebenso das Verb "grabscht" (von "Grabschen").

    Der geografische Name "Niger" und das Wort "nichtiger" werden beide als "n>7" dargestellt.

  3. Die deutsche Blindenkurzschrift verzichtet weitgehend auf Groß-/Kleinschreibung. Von rückübersetzten Texten wird jedoch eine korrekte Wiedergabe der Groß-/Kleinschreibung erwartet. Sie muss durch ein geeignetes Verfahren rekonstruiert werden.

    Beispiel:

    Der Satz "Ein Blinder hat bei seinem Lesen große Mühen" wird übersetzt mit "6 bl7 ht b 9{ l%c g~e m8hc" (nach der Übersetzung sind keine Großbuchstaben mehr vorhanden).[2]

  4. Die deutsche Blindenschrift unterscheidet nicht zwischen sich öffnenden und schließenden Klammern, was die Zuordnung von Klammerpaaren erschwert.

    Beispiele:

    "(siehe unten)" wird übersetzt mit "=s0he /tc=".
    "[Anmerkung des Verfassers]" wird übersetzt mit "'=+m7ku . -fa~7s'=".

  5. Da der Zeichenvorrat von 63 möglichen Punktkombinationen nicht zur Darstellung aller möglichen Textzeichen ausreicht, arbeitet die Blindenschrift mit sog. "Einschüben", bei denen einzelne Zeichen, Wörter oder andere Textteile mit An- oder Abkündigungszeichen für besondere Darstellungsformen gekennzeichnet werden. Dazu gehören die Mathematikschrift, 8-Punkt-Computerbraille (zur Darstellung von Internet-Adressen und Dateinamen), Fremdsprachen und ungekürzte Textpassagen. Diese Einschübe müssen erkannt und durch besondere Rückübersetzungsmodi in Normalschrift zurückgeführt werden.

    Beispiele:

    Das Wort "Tagesschau" wird mit "tag%51" übersetzt, die Internet-Adresse "[Internet] www.tagesschau.de" dagegen als Einschub in Computerbraille mit "'$www.tagesschau.de".

    Fachbegriffe können in Blindenschrift zur besseren Lesbarkeit als Einschub in Vollschrift (weitgehend ungekürzt) dargestellt werden. Dann wird ihnen die Zeichenfolge "Apostroph-Punkt" vorangestellt wie in "'.desoxiribonukleins`ure".

  6. Die intensive Mehrfachverwendung einzelner Zeichen abhängig von der Stellung im Wort, als Satzzeichen und bei der Zahlendarstellung stellt eine zusätzliche Hürde dar. So muss oftmals aus dem Kontext entschieden werden, ob ein Zeichen als Ankündigungszeichen, Satzzeichen oder als Kürzung bzw. Zahl zu interpretieren ist.

    Beispiele:

    Für die zahlen 1 bis 9 und 0 werden die Buchstaben a bis j mit vorangestelltem Zahlzeichen verwendet ("#a" bis "#i" und "#j"). Das Zahlzeichen steht jedoch innerhalb und am Ende von Wörtern für die Zeichenfolge "ich". So wird das Wort "striche" als "}r#e" umgesetzt. Steht zusätzlich ein Komma vor dem Zahlzeichen, so steht es für "richt", etwa in "Gerichte" entsprechend "&,#e".

    Die Satzzeichen ",", ";", ":", "?" und "!" werden als Ankündigungszeichen und zur Darstellung von Lautgruppen verwendet, wenn sie nicht am Ende eines Wortes stehen. So wird "analog!:" mit "+:og+:" übersetzt.

    Das Zeichen "x" steht am Wortanfang für die Vorsilbe "Ex-", am Wortende für die Nachsilbe "-nis" und im Wortinnern ebenfalls für "-nis" oder für den Doppelkonsonant "mm". Der Buchstabe "x" wird dagegen mit vorangestelltem Apostroph als "'x" dargestellt. Allein stehend steht "x" für "immer", und auch in Wörtern wird es für "immer" verwendet, wobei ein Komma vorangestellt werden muss.

  7. Durch die Silbentrennung werden gekürzte Wörter in 2 Teile getrennt. Diese Situation muss an Zeilenenden erkannt und die Wörter wieder zusammengesetzt werden (der Zeilenumbruch in Schwarzschrift ist ein anderer als in Blindenschrift). Diese Problematik wird durch mögliche Auslassungsstriche vor oder nach Wörtern noch verstärkt.

[2]In der Systematik der deutschen Blindenschrift gibt es zwar die Möglichkeit, Großbuchstaben zu kennzeichnen, eine Pflicht dazu besteht jedoch nur in Ausnahmefällen wie bei Maßeinheiten oder gemischter Groß-/Kleinschreibung.

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Erstellt: 01.12.2010 17:00   Aktualisiert: 22.03.2023 08:00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
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